Pauschalförderung

Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

Neuerungen ab dem Förderjahr 2023

Um das Antragsverfahren für die Selbsthilfe möglichst transparent zu gestalten, hat die GKV-Selbsthilfeförderung-Niedersachsen beschlossen, ab dem Förderjahr 2023 in der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung Fahrt- und Übernachtungskosten nach dem Bundesreisekostengesetz bzw. nach der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) zu berücksichtigen sowie für einige Bereiche Höchstbeträge festzulegen.

Die Neuerungen entnehmen Sie bitte nachfolgend:

Reisekosten

  • Für Übernachtungskosten werden max. 80,00 EUR je Übernachtung/Person angerechnet. Die Übernahme von Bewirtungs- und Verpflegungskosten ist ausgeschlossen.
  • Bezuschusst werden Fahrtkosten entsprechend der Niedersächsischen Reisekostenverordnung mit 0,38 Euro je km oder der Bahnfahrkarte 2. Klasse.
  • Fahrtkosten sind mit einer Auflistung darzustellen und dem Verwendungsnachweis beizufügen.

Tagungs- und Kongressbesuche, Gremiensitzungen, Fortbildungen
Der Zuschuss je Veranstaltung ist auf max. drei Teilnehmer begrenzt.

 

Die kassenartenübergreifende Pauschalförde­rung leistet einen Beitrag zur Finanzierung der originären selbsthilfebezogenen Aufgaben.

Diese Fördermittel werden der Selbsthilfe als Zuschüsse zur Absicherung ihrer originären und vielfältigen Selbsthilfearbeit sowie regelmäßig wiederkeh­render Aufwendungen gewährt.

Durch die kassenartenübergreifende Pauschalförderung erfolgt eine Bezu­schussung für:

  • Miet- und Nebenkosten (mit Ausnahme anteili­ger Raum- und Mietkosten von Privaträumen)
  • Büroausstattung/-sachkosten
  • Regelmäßige Ausgaben für Internetauftritte
  • Regelmäßig erscheinende Medien (z. B. Mit­gliederzeitschriften, Newsletter) einschließlich deren Verteilung
  • Regelmäßige Schulungen oder Fortbildungen, die auf die Befähigung zur eigenen Organi­sations- und Verbandsarbeit sowie auf admi­nistrative Tätigkeiten abzielen, einschließlich Veranstaltungs-, Teilnahmegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten
  • Tagungs-, Kongress- und Messebesuche
  • Reisekosten im Rahmen regionaler Vergabesitzungen
  • Durchführung von satzungsrechtlich erforderlichen Gremiensitzungen einschließlich Ver­anstaltungs-, Teilnahmegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten*
  • Kosten für regelmäßig stattfindende Aktivitäten und Angebote (z. B. Angehörigentreffen), die einen engen Bezug zu selbsthilfebezogenen Aufgaben der Selbsthilfegruppe, Selbsthilfekon­taktstelle oder Selbsthilfeorganisation haben
  • Personalausgaben (Anträge, die ausschließlich auf Personalstellenförderung lauten, können nicht berücksichtigt werden.)

* Reise-, Fahrt- und Übernachtungskosten sind entspre­chend den Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes bzw. der NRKVO förderfähig.

Für die vorgenannten originären Aufgaben und Aktivitäten der Selbsthilfe sind selbstverständlich Personal- und Sachaufwendungen erforderlich, die durch die kassenartenübergreifende Pauschalförderung bestritten werden können.

Anträge, die ausschließlich auf Personalstellenförderung lauten, können nicht berücksichtigt werden. Förderfähig sind diese erst im Zusammenhang mit weiteren Kosten für Aufgaben/Aktivitäten der Selbsthilfe.

Die Krankenkassen und ihre Verbände beschließen in einem Fördergremium gemeinsam und nach Beratung mit den Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Organisationen über die Vergabe der Fördermittel aus der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung.

Die Anträge sind bis zum 31.12. des laufenden Jahres für das kommende Förderjahr an die entsprechende Stelle zu schicken.

Die Ansprechpartner:innen finden Sie hier.