I. Kassenartenübergreifende Pauschalförderung
Senden Sie Ihren Antrag für das nächste Förderjahr bitte bis zum 31.12. des laufenden Jahres an:
GKV – Selbsthilfeförderung Niedersachsen
c/o AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Kristina Wildemann
Günther-Wagner-Allee 23
30177 Hannover
Tel.: 0511-12389-16801
Achtung! Bitte unbedingt beachten!
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Antrag Pauschalförderung 2025- Bitte im Adobe (Acrobat) Reader öffnen
Verwendungsnachweis 2024 – Bitte im Adobe (Acrobat) Reader öffnen!
Der Verwendungsnachweis und gegebenenfalls die „Einnahmen-und Ausgabenaufstellung“ sind bis zum 30.06. des auf die Förderung folgenden Jahres, an die vorgenannte Anschrift zu schicken.
II. Krankenkassenindividuelle Förderung
Hinweis: Jede Krankenkasse entscheidet über die Anträge individuell. Bitte beachten Sie gegebenenfalls auch die Antragsfristen einzelner Krankenkassen.
Hinsichtlich der Einreichung der Anträge auf krankenkassenindividuelle Projektförderung sind die Anträge und Nachweise der jeweiligen Krankenkasse zu verwenden, die Sie entsprechend nachfolgend finden:
Die Mittel der krankenkassenindividuellen Projektförderung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), der Knappschaft und der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) fließen direkt in die kassenartenübergreifende Pauschalförderung. Anträge auf krankenkassenindividuelle Projektförderung brauchen daher bei diesen Krankenkassen nicht gestellt werden.