Leitfaden

Der GKV-Spitzenverband hat in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene sowie unter beratender Beteiligung der Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen einen Leitfaden erarbeitet.

Den Leitfaden zur Selbsthilfeförderung gemäß § 20h SGB V vom 10. März 2000 in der jeweils aktuellen Fassung finden Sie hier.