Krankenkassenindividuelle Projektförderung
Die von den Krankenkassen/-verbänden für die Projektförderung zur Verfügung gestellten Mittel stellen generell einen Zuschuss für Aktivitäten dar, die über das normale Maß der gruppen- und verbandsspezifischen Selbsthilfearbeit hinaus gehen.
Die Definition eines Projektes ergibt sich aus dem Teil B des Leitfadens zur Selbsthilfeförderung vom 17. Juni 2013. Demnach gelten besondere Vorhaben bzw. Aktivitäten der Selbsthilfe als förderfähig, die zielorientiert ausgerichtet und zeitlich klar begrenzt sind.
Darüber hinaus sollten sie sich von den routinemäßigen Aufgaben eindeutig absetzen und in besonderem Maße dazu beitragen, im Rahmen der Selbsthilfearbeit die Situation der Betroffenen und deren Angehörigen zu verbessern sowie gesundheitliche Ressourcen zu stärken. Indikationsbezogene Aktivitäten stehen im Mittelpunkt des Projektgeschehens. Fortbildungen/Weiterbildungen, die ausschließlich auf administrative und/oder verbandsstrukturelle Aufgaben abzielen, können im Rahmen der Projektförderung nicht bezuschusst werden. Reine Freizeitangebote sind von der Bezuschussung ausgeschlossen.
Hinweis: Jede Krankenkasse entscheidet über die Anträge individuell. Bitte beachten Sie die individuellen Antragsfristen einzelner Krankenkassen.
Es wird empfohlen, sich vor Antragsstellung mit der jeweiligen Krankenkasse in Verbindung zu setzen.
Die Ansprechpartner:nnen finden Sie hier.