Antragsformulare

I. Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

Senden Sie Ihren Antrag für das nächste Förderjahr bitte bis zum 31.12. des laufenden Jahres an:

GKV – Selbsthilfeförderung Niedersachsen

c/o vdek
Hanna Bauke
Schillerstraße 32
30159 Hannover
Tel.: 0511-30397-52
hanna.bauke@vdek.com

Achtung! Bitte unbedingt beachten!

Damit alle Angaben auf dem Antrag sowie dem Verwendungsnachweis korrekt dargestellt werden, müssen diese unbedingt im Adobe (Acrobat) Reader und nicht in Ihrem Browser geöffnet werden! Den Adobe (Acrobat) Reader können Sie auf dieser Seite kostenlos herunterladen.

Antrag Pauschalförderung (Bitte im Acrobat Reader öffnen)

Verwendungsnachweis 2024 – Bitte im Adobe (Acrobat) Reader öffnen!

Der Verwendungsnachweis und gegebenenfalls die „Einnahmen-und Ausgabenaufstellung“ sind bis zum 30.06. des auf die Förderung folgenden Jahres, an die vorgenannte Anschrift zu schicken.

 

II. Krankenkassenindividuelle Projektförderung

Hinweis: Jede Krankenkasse entscheidet über die Anträge individuell. Bitte beachten Sie gegebenenfalls auch die Antragsfristen einzelner Krankenkassen.

Hinsichtlich der Einreichung der Anträge auf krankenkassenindividuelle Projektförderung sind die Anträge und Nachweise der jeweiligen Krankenkasse zu verwenden, die Sie entsprechend nachfolgend finden:

AOK

BKK-LV Mitte

IKK classic

vdek

Die Mittel der krankenkassenindividuellen Projektförderung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), der Knappschaft und der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) fließen direkt in die kassenartenübergreifende Pauschalförderung. Anträge auf krankenkassenindividuelle Projektförderung brauchen daher bei diesen Krankenkassen nicht gestellt werden.