I. Kassenartenübergreifende Pauschalförderung
Bitte senden Sie Ihren Antrag bis zum 31.03. des jeweiligen Förderjahres an die/den federführende/n Krankenkasse/-verband bzw. an die beauftragte Stelle.
Achtung! Bitte unbedingt beachten!
Damit alle Angaben auf dem Antrag sowie dem Verwendungsnachweis korrekt dargestellt werden, müssen diese unbedingt im Adobe (Acrobat) Reader und nicht in Ihrem Browser geöffnet werden! Den Adobe (Acrobat) Reader können Sie auf dieser Seite kostenlos herunterladen.
Antrag Pauschalförderung (pdf)
Informationsbroschüre für Selbsthilfegruppen
Der Informationsbroschüre sind wichtige Informationen für die aktuelle Antragsstellung zu entnehmen. Die GKV-Selbsthilfeförderung Niedersachsen bittet Sie um entsprechende Beachtung.
Verwendungsbestätigung 2023 bis 750,00 € (pdf)
Verwendungsnachweis 2023 über 750,00 € (pdf) – Bitte im Adobe (Acrobat) Reader öffnen!
Die Verwendungsbestätigung sowie der Verwendungsnachweis und die damit gegebenenfalls einhergehende „Einnahmen- und Ausgabenaufstellung“ sind bis zum 30.06. des auf die Förderung folgenden Jahres an die jeweils zuständigen Ansprechpartner:innen in Ihrer Förderregion zu schicken.
II. Krankenkassenindividuelle Projektförderung
Hinweis: Jede Krankenkasse entscheidet über die Anträge individuell. Bitte beachten Sie gegebenenfalls auch die Antragsfristen einzelner Krankenkassen.
Hinsichtlich der Einreichung der Anträge auf krankenkassenindividuelle Projektförderung sind die Anträge und Nachweise der jeweiligen Krankenkassen zu verwenden, die Sie entsprechend nachfolgend finden:
Bitte wenden Sie sich direkt an eine in der Liste aufgeführte BKK
Die Mittel der krankenkassenindividuellen Projektförderung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), der Knappschaft, der BARMER, der Techniker Krankenkasse (TK), der kaufmännischen Krankenkasse (KKH) und der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) fließen direkt in die kassenartenübergreifende Pauschalförderung. Anträge auf krankenkassenindividuelle Projektförderung brauchen daher bei diesen Krankenkassen nicht gestellt werden.