Krankenkassenindividuelle Projektförderung
Gefördert werden zeitlich und inhaltlich begrenzte Maßnahmen und Aktivitäten, die zielorientiert ausgerichtet sind. Sie sollen über das normale Maß an täglicher Selbsthilfearbeit hinausgehen und klar von Routineaufgaben abgegrenzt sein.
Solche Maßnahmen und Aktivitäten werden Projekte genannt. Projekte können auch mehrjährig bzw. überjährig laufen. Bei den Projekten handelt es sich um Aktivitäten, die über routinemäßige Aufgaben hinausgehen, wie z. B.:
- Vorträge von Referent*innen,
- Gruppenspezifische Informationsmaterialien,
- besondere Aktivitäten (Modellcharakter) mit eindeutigem Gesundheitsbezug.
Ausgeschlossen von einer Förderung sind reine Freizeitaktivitäten wie z. B. Ausflüge, kulturelle Veranstaltungen, Urlaubsreisen oder Leistungen der GKV, die nach anderen Rechtsgrundlagen erstattet werden, wie z. B. Funktionstraining und Rehabilitationssport.
Förderanträge sind schriftlich im Original anhand der von den Krankenkassen und ihren Verbänden bereitgestellten Antragsvordrucke auf den jeweiligen Förderebenen zu stellen. Anträge sind vollständig auszufüllen und mit allen erforderlichen Unterlagen rechtzeitig unter Berücksichtigung evtl. geltender Antragsfristen einzureichen.
Mit dem Projektantrag sind die gesamten geplanten Einnahmen und geplanten Ausgaben für das Projekt (Finanzierungsplan) vorzulegen. Im Finanzierungsplan sind die für das Projekt benötigten Fördermittel nachvollziehbar und realistisch darzustellen und zu beziffern.
Projektanträge müssen folgende Angaben enthalten:
- inhaltliche, strukturelle und methodische Zielsetzungen des Projekts
- Erfolgsindikatoren des Projekts
- Ausführungen, dass das Projekt im Interesse der Mitglieder erfolgt und von diesen inhaltlich mitgetragen wird
- Ausführungen zur Weiterführung des Projektes nach Auslaufen der Finanzierung (Verstetigung)
- weitere Projektbeteiligte und Kooperationspartner
- Projektaufbau und Projektdurchführung, Projektumsetzung
- angesprochene Zielgruppe
- Laufzeit des Projekts
- Kosten des Projekts (detaillierter Finanzierungsplan einschließlich der Benennung des Eigenanteils sowie der eingebrachten Finanzmittel durch weitere Projektbeteiligte)
Die jeweiligen Krankenkassen-/verbände gestalten die krankenkassenindividuelle Projektförderung inhaltlich und strukturell in eigener Verantwortung.
Es wird empfohlen, sich vor Antragsstellung mit der jeweiligen Krankenkasse in Verbindung zu setzen.
Die Ansprechpartner:innen finden Sie hier.